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Herkunftsfläche
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Zielgewässer
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Verkehrsflächen
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Metalldächer
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Grundwasser
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Oberflächengewässer
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Bundesweit (DIBt)
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X
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X
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Bayern
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X
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X
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NRW
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X
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X
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Einleitung durch Versickerung in das Grundwasser, nicht jedoch für Einleitung in Oberflächengewässer.
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Niederschlagswasserbehandlungsanlagen mit einer angeschlossenen Kfz-Verkehrsfläche
von bis zu 2.000 m².
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Kein Einsatz für angeschlossene Flächen, auf denen mit wassergefährdenden Stoffen
nach § 62 WHG umgegangen wird.
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Rückstaufreiheit des Ablaufs nach der Anlage.
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Kein Einsatz zur Reinigung von Altlasten und Altlastenverdachtsflächen.
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Abweichungen vom Zulassungsbereich bedürfen der Zustimmung der Unteren Wasserbehörde.
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1.
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Verringerung des stofflichen Rückhalts des Filtersubstrates bezüglich Schwermetalle.
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2.
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Hydraulisches Betriebsversagen infolge Kolmation des Systems durch Eintrag von Feststoffen
in Kombination mit kolmationsfördernden Randbedingungen der Örtlichkeit (Eintrag von
mineralischen und organischen Feststoffen); dies gilt besonders bei Verkehrsflächen.
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Eine Überschreitung der bemessenen Anschlussfläche, z.B. durch Fehler bei der Erstellung
der Straßenoberfläche, ist zu vermeiden. Anderenfalls ist eine erhöhte Kolmationsneigung
zu erwarten, so dass die hydraulische Leistungsfähigkeit der Anlage sukzessive reduziert
wird. Bei Anlagen ohne Notüberlauf kann Rückstau oder unkontrollierter Abfluss die
Folge sein.
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Eine vorgeschaltete Sedimentation verringert die Gefahr der Kolmation.
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Regelmäßige Abtrocknung der Versickerungs- und Filterflächen beugt einer Kolmation
vor [Grau et al. 2011].
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