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A-10.2 Muster Betriebsanweisung für abwassertechnische Anlagen
Vorbemerkungen
Als Betreiber von abwassertechnischen Anlagen unterhält die hausverwaltende Dienststelle in den von ihr zu betreuenden Liegenschaften Kanalnetze mit den dazugehörenden Bauwerken. Um die Anlagen jederzeit betriebsbereit zu halten, ist eine regelmäßige Wartung, Inspektion und Instandsetzung notwendig.
Bei der Durchführung der anfallenden Arbeiten sind die geltenden Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Richtlinien und sonstige Anweisungen zu beachten.
Eine Vernachlässigung der Aufgaben kann zu erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen und ordnungs-, straf- und haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Bei allen Arbeiten in und an den abwassertechnischen Anlagen sind die Belange der Arbeitssicherheit und der Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen.
Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Betrieb der abwassertechnischen Anlagen sind:
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die Zuordnung der Aufgaben- und Verantwortungs­bereiche
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aktuelle Bestandspläne und betriebliche Grunddaten
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die genaue Ortskenntnis der abwassertechnischen Anlagen und deren betriebliche Einrichtungen
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die Kenntnis der betrieblichen Zusammenhänge
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die Kenntnis möglicher Störungsquellen und deren Beseitigung
Das Muster für eine Dienst- und Betriebsanweisung steht als Word-Datei zur Verfügung.
Stand Januar 2010