A-10.2 Muster Betriebsanweisung für abwassertechnische Anlagen
Vorbemerkungen
Als Betreiber von abwassertechnischen Anlagen unterhält die hausverwaltende Dienststelle
in den von ihr zu betreuenden Liegenschaften Kanalnetze mit den dazugehörenden Bauwerken.
Um die Anlagen jederzeit betriebsbereit zu halten, ist eine regelmäßige Wartung, Inspektion
und Instandsetzung notwendig.
Bei der Durchführung der anfallenden Arbeiten sind die geltenden Gesetze, Verordnungen,
Vorschriften, Richtlinien und sonstige Anweisungen zu beachten.
Eine Vernachlässigung der Aufgaben kann zu erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen
und ordnungs-, straf- und haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Bei allen Arbeiten in und an den abwassertechnischen Anlagen sind die Belange der
Arbeitssicherheit und der Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen.
Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Betrieb der abwassertechnischen Anlagen
sind:
die Zuordnung der Aufgaben- und Verantwortungsbereiche
aktuelle Bestandspläne und betriebliche Grunddaten
die genaue Ortskenntnis der abwassertechnischen Anlagen und deren betriebliche Einrichtungen
die Kenntnis der betrieblichen Zusammenhänge
die Kenntnis möglicher Störungsquellen und deren Beseitigung
Das Muster für eine Dienst- und Betriebsanweisung steht als Word-Datei zur Verfügung.