A-8.6 Kostenvergleich und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
Veranlassung
Bei der Festlegung des Bedarfs an Baumaßnahmen ist Aspekten der Wirtschaftlichkeit
grundsätzlich Rechnung zu tragen.
Darüber hinaus ist bei der Betrachtung mehrerer gleichwertiger Sanierungsvarianten,
die aufgrund
unterschiedlicher Investitionskosten und Zeitpunkte,
unterschiedlicher Nutzungsdauern oder
unterschiedlicher laufender Kosten
nicht direkt vergleichbar sind, auf Grundlage der Kostenschätzung (TS 3) eine Kostenvergleichsbetrachtung
anzustellen.
Im Bedarfsfall ist eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gem. § 7 BHO mit Berücksichtigung
weitergehender Aspekte (z. B. Nachhaltigkeit) durchzuführen, wenn die Planungsvarianten
aus betriebswirtschaftlicher Sicht ähnlich zu bewerten sind.
Grundsätzlich sind Überlegungen anzustellen, ob es gewichtige Gründe für einen Projektvorschlag
gibt, der von der kostengünstigsten Lösung abweicht (vgl. [LAWA]).
Zuständigkeit
Die Entscheidung zur Kostenvergleichsbetrachtung bzw. Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
obliegt innerhalb der LAK-Bearbeitung der Baudurchführenden Ebene der Bauverwaltung.