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Abfiltrierbare Stoffe (AFS)
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Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW)
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Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
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Schwermetalle
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Auftausalze (Chloride)
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Enteisungsmittel bei Flugbetriebsflächen
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Kupfer
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Zink
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Blei
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Belastungskategorie
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Fläche / Gebietsdefinition
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gering (I)
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Dachflächen und Dachflächen mit Metalleindeckung < 20 m² in Liegenschaften im Bereich
von Wohn-, Misch-, Gewerbe- und Industriegebieten ohne Produktion und Güterumschlag
und ohne signifikante Luftbelastung.
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Fuß- und Radwege, Sport und Freizeitanlagen, Stellflächen ohne Kfz-Verkehr und ohne
Fahrzeugwäsche.
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Verkehrsflächen mit geringem Kfz-Verkehr (DTV < 300 bzw. 50 Wohneinheiten), Park-
und Stellflächen mit geringer Frequentierung (z.B. Parkplätze für Beschäftigte) im
Unterkunftsbereich.
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mäßig (II)
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Dachflächen in Liegenschaften im Bereich von Wohn-, Misch-, Gewerbe- und Industriegebieten
mit Produktion oder Güterumschlag oder signifikanter Luftbelastung.
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Dachflächen mit Metalleindeckung > 20 m².
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Verkehrsflächen mit mäßigem Verkehr (DTV < 2.000), Park- und Stellflächen mit mäßigem
Verkehr (z.B. Besucherparkplätze) in Unterkunftsbereichen.
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Verkehrs- und Stellflächen in technischen Bereichen mit geringem Kfz-Verkehr (DTV
< 300) ohne Umgang mit wassergefährdenden Stoffen oder sonstigen Beeinträchtigungen
der Niederschlagswasserqualität.
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Verkehrs- und Stellflächen in technischen Bereichen mit mäßigem Kfz-Verkehr (DTV <
2000) ohne Umgang mit wassergefährdenden Stoffen oder sonstigen Beeinträchtigungen
der Niederschlagswasserqualität.
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Park- und Stellplätze mit mittlerer Frequentierung.
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Start- und Landebahnen von Flugplätzen ohne Enteisung, Betankung oder Wäsche der Flugzeuge.
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stark (III)
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Verkehrs- und Stellflächen in technischen Bereichen mit mittlerem oder hohem Kfz-Verkehr
(DTV > 2000) oder Umgang mit wassergefährdenden Stoffen oder sonstigen Beeinträchtigungen
der Niederschlagswasserqualität.
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Start- und Landebahnen von Flugplätzen mit Enteisung sowie Flächen, auf denen eine
Betankung, Enteisung oder Wäsche der Flugzeuge erfolgt.
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Verkehrsflächen und Flächen von Abwasserbehandlungs- und Abfallentsorgungsanlagen.
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Befestigte Gleisanlagen.
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Flächen, auf denen mit Wasser gefährdenden Stoffen nach § 62 WHG umgegangen wird (z.B.
nicht überdachte Tank- und Waschplätze).
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Lagerflächen in technischen Bereichen (z.B. industrielle Reststoffe, Recyclingmaterial,
Asche).
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Zielgewässer
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Gering belastetes Niederschlagswasser
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mäßig belastetes Niederschlagswasser
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stark belastetes Niederschlagswasser
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Grundwasser
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Versickerung und ggf. Behandlung nach DWA-A 138; vgl. Abb. A-5 - 2
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Oberflächen-
wasser |
Einleitung grundsätzlich ohne Behandlung möglich
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Grundsätzlich geeignete technische Behandlung nach DWA-M 153 erforderlich
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