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A-6.5.3 Erneuerungsverfahren
Allgemeines
Der Austausch von Schächten erfordert i. d. R. einen Eingriff in den angrenzenden Kanal- und Leitungsbestand. Dabei ist auf eine beidseitig doppel-gelenkige Ausbildung der Rohranschlüsse zu achten. Der Einbau des neuen Schachtes in den ggf. unveränderten Bestand von Zu- und Ablaufkanälen bzw. -leitungen ist insbesondere hinsichtlich der Einbautiefe mit der notwendigen Sorgfalt durchzuführen.
Vgl. auch Hinweise zu nicht begehbaren Kanälen in Anh. A-6.2.3, Abschnitt „Allgemeines“.
Offene Bauweise
Vgl. Hinweise zu nicht begehbaren Kanälen in Anh. A-6.2.3, Abschnitt „Offene Bauweise“.