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A-6.7.2 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung (ZTV)
Anforderungen an die Qualifikation des AN
Mit Abgabe des Angebots ist nachzuweisen, dass es sich bei dem AN um einen Fachbetrieb handelt, welcher über die notwendigen Voraussetzungen zur Durchführung und Überwachung der ausgeschriebenen Leistungen verfügt.
Der Bauleiter oder der Geräteführer (vor Ort verantwortliche Person) des AN muss über die erforderliche Fachkunde zur Durchführung der Sanierung verfügen. Dem Angebot sind Nachweise beizufügen, u.a.:
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Befähigungsnachweis zum Schützen, Instandsetzen, Verbinden und Verstärken von Betonbauteilen (SIVV-Schein) - nur bei erdeingebauten Fettabscheidern aus Beton,
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Nachweis über eine umfassende technikbezogene Einweisung bzw. Produktschulung des jeweiligen Systemherstellers,
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Nachweis zur Fachkenntnis/-kunde über die einzusetzenden Baustoffe/Materialien und die technische Ausrüstung/Arbeitsmittel,
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Nachweis zur Fachkenntnis/-kunde über Funktion und Arbeitsweise von Abscheideranlagen für Fette,
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Nachweis zur Fachkenntnis/-kunde über Verfahren zur Schadenserkennung und Instandsetzung.
Materialien und Baustoffe
Die Materialkomponenten des einzusetzenden Sanierungssystems müssen den Herstellerangaben entsprechend aufeinander abgestimmt sein und verarbeitet werden. Es sind die Anforderungen der geltenden Regelwerke und Verarbeitungsvorschriften für die eingesetzten Materialien und Baustoffe einzuhalten.
Der AN hat bei Angebotsabgabe nachzuweisen, dass der Lieferant der eingesetzten Materialien und Baustoffe ein Zertifikat gemäß [DIN EN ISO 9001] für das jeweilige Lieferwerk besitzt.
Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe sind folgende Dokumente nachzuweisen:
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Liefernachweise des Herstellerwerks
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Stoffnachweise durch zugelassene Prüfinstitute oder Materialprüfanstalten für die eingesetzten Materialen und Baustoffe bzw. das eingesetzte Sanierungssystem. Zudem muss bei Abweichungen des vorgesehenen Sanierungssystems von den Standardempfehlungen des Herstellers eine Zulassungsbestätigung für das Sanierungssystem vorgelegt werden.
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Verarbeitungsvorschriften der Produkthersteller
Arbeitsablauf für die Aufbringung einer Oberflächenbeschichtung
Für den Nachweis einer ordnungsgemäßen Aufbringung des Beschichtungssystems hat der AN eine Verarbeitungsanleitung zu erstellen. Diese muss zusätzlich zu den Bestimmungen des Prüfzeugnisses eine detaillierte Beschreibung insbesondere zu folgenden Punkten enthalten:
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Oberflächenbeschaffenheit und -vorbehandlung
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Luftfeuchtigkeit und -temperatur (Einhaltung der Taupunktgrenzen)
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Material- und Oberflächentemperaturen
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Verpackung, Transport und Lagerung der Beschichtungskomponenten
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Vorsichtsmaßnahmen bei der Verarbeitung
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Mischung der Komponenten
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Applikationstechnik
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Materialverbrauch pro Schicht und Arbeitsgang
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Maßnahmen zur Ableitung von elektrostatischen Aufladungen einschließlich der Erdung
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Verarbeitungszeitraum nach Anmischung der Beschichtungsmassen
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Erforderlicher Zeitraum nach Aufbringung der (ersten) Beschichtung bis zur Begehbarkeit der Abscheideranlage bzw. bis zur Aufbringung einer weiteren Beschichtung oder bis zum nächsten Arbeitsgang
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Ausführung von Ausbesserungsarbeiten
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Zeitpunkt, an dem die volle mechanische und chemische Belastbarkeit der Oberflächenbeschichtung erreicht ist.
Anhand der vom AN erstellten Verarbeitungsanleitung prüft der AG im Rahmen der Bauüberwachung die einzelnen Arbeitsschritte zur Aufbringung des Beschichtungssystems.
Eigenüberwachung
Der AN ist während des gesamten Sanierungszeitraums zur Durchführung einer lückenlosen Eigenüberwachung verpflichtet. Hierfür muss sich der AN während der Ausführung vergewissern und dem AG auf Verlangen nachweisen, dass die Materialien und Baustoffe sowie das Sanierungsverfahren den vertraglichen Anforderungen entsprechen. Zudem sind während der Ausführung der Zustand des Untergrunds und die Witterungsbedingungen zu kontrollieren. Die Ergebnisse der Eigenüberwachungen sind in einem Sanierungsbericht festzuhalten.
Die ausgeführten Sanierungsarbeiten sind in Form eines Berichts sowie einer Fotodokumentation mit Abbildungen von der Abscheideranlage vor und nach Ausführung der Sanierungsarbeiten zu dokumentieren. Zulässigkeitsnachweise für die verwendeten Materialien (z. B. Prüfzeugnisse, Zulassungen) sind beizufügen.
Bauüberwachung
Über die Durchführung von Kontrollprüfungen im Rahmen der Bauüberwachung entscheidet der AG im Einzelfall.
Durch die Bauüberwachung durch den AG wird die Verpflichtung des AN zur Durchführung der Eigenüberwachung nicht eingeschränkt.