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Weitere Baufachliche Richtlinien
Baufachliche Richtlinien Liegenschaftsbestandsdokumentation
Baufachliche Richtlinien zur Erfassung und Nutzung von Bestandsdaten zu Außenanlagen auf Liegenschaften des Bundes
 
Die Liegenschaftsbestandsdokumentation hat zum Ziel, alle baulichen Veränderungen von Außenanlagen als Abbild des realen baulichen Bestandes digital nachzuweisen. Diese am Lebenszyklus der Liegenschaften orientierten Daten werden von den Bauverwaltungen des Bundes und der Länder, der Bundeswehr, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und weiteren Beteiligten für die Erledigung ihrer Aufgaben benötigt.
Die Baufachlichen Richtlinien Liegenschaftsbestandsdokumentation (BFR LBestand) definieren die Regeln zur Erhebung, Führung und Fortschreibung der Liegenschaftsbestandsdokumentation. Sie bilden damit ein institutionsübergreifendes Regelwerk für alle Liegenschaften des Bundes im Geltungsbereich der RBBau.
Baufachliche Richtlinien Vermessung
 
Grundlagen der Liegenschaftsbestandsdokumentation
Mit den Baufachlichen Richtlinien Vermessung (BFR Verm) werden die vermessungstechnischen Anforderungen als Grundlage für den Aufbau und die Führung von Bestandsdokumentationen der Außenanlagen von Liegenschaften des Bundes (Liegenschaftsbestandsdokumentation) gemäß den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) geregelt.
Ziel ist es, die nach BFR Verm erhobenen Baubestandsdaten in das Liegenschaftsinformationssystem Außenanlagen LISA® - dem Geo-Informationssystem für Liegenschaften des Bundes - zu übernehmen.
Baufachliche Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz
Arbeitshilfen zur Planung und Ausführung der Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen und Grundwasserverunreinigungen
 
Die Baufachlichen Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz (BFR BoGwS) gelten für die Planung und Ausführung der Untersuchung und Sanierung schädlicher Bodenveränderungen, Altlasten und Grundwasserverunreinigungen. Sie sind im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) gemäß der „Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau)“ und den „Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen zu den Vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO (ZBau)“ anzuwenden.
Ziel der BFR BoGwS ist es, die Verfahrensabläufe zur Bearbeitung von kontaminationsverdächtigen Flächen (KVF) und kontaminierten Flächen (KF) von der Erfassung bis zur ggf. erforderlichen Sanierung gemäß der gesetzlichen Bestimmungen bundesweit einheitlich zu regeln. Dabei werden die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemäß Bundeshaushaltsordnung sowie der Nachhaltigkeit berücksichtigt.
Neben den Verfahrensregelungen werden Materialien wie Entscheidungsgrundlagen, Hinweise, Merkblätter und Muster-Vergabeunterlagen vorgehalten.
Baufachliche Richtlinien Kampfmittelräumung
Arbeitshilfen zur Planung und Ausführung der Erkundung, Bewertung und Räumung von Kampfmitteln auf Bundesliegenschaften
 
Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung (BFR KMR) gelten für die wirtschaftliche Planung und Ausführung der Erkundung, Bewertung und Räumung von Kampfmitteln auf Bundesliegenschaften im Zuständigkeitsbereich des BMF, des BMVg, des BMWSB sowie des BMVI, Abt. WS.
Die Arbeitshilfen richten sich an alle bei Kampfmittelräummaßnahmen auf Bundesliegenschaften Beteiligte.
Sie definieren den heutigen Stand der Technik und gewährleisten eine einheitliche, kostengünstige und nachhaltige Kampfmittelräumung.
Es werden die methodischen Verfahrensabläufe zur Bearbeitung von kampfmittelverdächtigen und kampfmittelbelasteten Flächen von der Erfassung bis zur Abschlussdokumentation einer Räumung beschrieben. Verschiedene Vorgehensweisen und Lösungsmöglichkeiten werden aufgezeigt. Im Anhang der Arbeitshilfen werden detaillierte Informationen und Hilfen zu den Grundlagen der Verfahren aus den verschiedenen Fachgebieten gegeben. Ferner enthält der Anhang Leistungskataloge, Technische Spezifikationen, Vertragsmuster und Vertragsbedingungen.
Baufachliche Richtlinien Recycling
Arbeitshilfen zur Planung und Ausführung notwendiger Maßnahmen beim Umgang mit Recycling-Baustoffen sowie Bau- und Abbruchabfällen
 
Die Baufachlichen Richtlinien Recycling (BFR Recycling) gelten für den Umgang mit Bau- und Abbruchabfällen sowie den Einsatz von Recycling-Baustoffen im Rahmen von Neu-, Um- und Rückbaumaßnahmen auf Liegenschaften des Bundes gemäß den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau).
Die Regelungen in den BFR Recycling beziehen sich auf Maßnahmen an allen baulichen Anlagen, d.h. sowohl an Gebäuden als auch an Außenanlagen wie z.B. Verkehrsflächen, Ver- und Entsorgungsleitungen oder bei den Außerbetriebnahmen von technischen Anlagen (z.B. Tanks).
Baufachliche Richtlinien Wasserversorgung
Arbeitshilfen für die Planung und den Bau von wasserversorgungstechnischen Anlagen außerhalb von Gebäuden in Liegenschaften der Bundeswehr
 
In den Baufachlichen Richtlinien Wasserversorgung (BFR Wasserversorgung) werden Anforderungen für die Trinkwasser- und Löschwasserversorgung beschrieben und Hinweise zur Dimensionierung sowie zur baulichen Ausführung von Wasserversorgungsanlagen in Liegenschaften der Bundeswehr gegeben. Es werden auch technische Lösungen aufgezeigt, um sowohl Trinkwasser in hygienisch einwandfreier Qualität als auch Löschwasser in ausreichender Menge bereitzustellen.
Die Baufachlichen Richtlinien Wasserversorgung sollen die Bauverwaltungen des Bundes und der Länder sowie die Bundeswehr bei ihrer Aufgabenerledigung unterstützen.