BFR Abwasser
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3.4 Vermögensbewertung
(1) In Liegenschaften im Zuständigkeitsbereich des BMVg und BMWSB ist das Vermögen abwassertechnischer Anlagen zu bewerten. Sollten Dritte die BFR Abwasser für ihren Zuständigkeitsbereich anwenden, ist eine Vermögensbewertung mit den jeweiligen Auftraggebern/Nutzern abzustimmen und bei Bedarf zu vereinbaren.
(2) Die Bewertung wird durch die Bauverwaltung durchgeführt.
(3) Grundlage der Bewertung sind die [Wertermittlungsrichtlinien] und der Leitfaden zur Ermittlung der Neubauwerte 1936.
(4) Es sind
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Haltungen,
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Leitungen,
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Schächte und
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Sonderbauwerke
zu bewerten.
(5) Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Anschaffungswertes, der entweder über die tatsächlichen ermittelten Kosten oder über Teilmassen und Preisindizes geschätzt wird.
Haltungen und Leitungen
(6) Haltungen, Leitungen und Schächte werden schematisiert bewertet. Es sind den örtlichen Verhältnissen entsprechende Regelausführungen und zugehörige Einheitspreise zu ermitteln. Die Einflussgrößen für die Einheitspreise von Haltungen und Leitungen sind:
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Material
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Durchmesser
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Verlegetiefe (Wasserhaltung, Verbau, Bettung und Verfüllung sind als Funktion der Verlegetiefe zu berücksichtigen)
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Oberflächenbefestigung
Schächte
(7) Die Einflussgrößen für die Einheitspreise von Schächten sind:
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Durchmesser
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Schachttiefe
Sonderbauwerke
(8) Sonderbauwerke sind wegen ihrer großen Unterschiedlichkeit bauwerksweise zu bewerten.
Einheitspreise
(9) Die Einheitspreise können in Preisbibliotheken vorgegeben werden. Alle mit den Regelausführungen nicht erfassten Eigenschaften können durch Zuschläge im Einzelfall berücksichtigt werden.
Nutzungsdauer
(10) Die Restnutzungsdauer abwassertechnischer Anlagen ist
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auf Grundlage der technischen Lebensdauer (vgl. Tab. 3 - 1) sowie
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bekannter Zustandsinformationen und sonstiger örtlicher Randbedingungen
festzulegen.
 
Tab. 3 - 1 Technische Lebensdauern von abwassertechnischen Anlagen nach WertR91
Bezeichnung
Bauart / Baustoff
Jahre
Haltungen / Leitungen
Steinzeug
80-100
Beton / Stahlbeton (Schmutzwasser)
30-50
Beton / Stahlbeton (Regenwasser)
40-60
Ortbeton mit Innenauskleidung
100
Kunststoff
40-50
Schächte / Bauwerke
Beton
60-80
Kanalklinker
80-100
Hinweis: die technische Lebensdauer von Außenanlagen ist in Wertermittlungsrichtlinien nach 1991 nicht mehr aufgeführt.
Fortschreibung
(11) Nach Beendigung der Baumaßnahmen erfolgen die Wertermittlung und die Fortschreibung der Vermögensbewertung. Dabei ist zu beachten:
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Rückbauten oder Ersatz von Anlagen bewirken Abgänge.
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Neubauten bewirken Zugänge, die aufzunehmen sind.
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Sanierungsmaßnahmen können Werterhöhungen oder Änderungen der Nutzungsdauer bewirken.