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A-10.4.5 Sach- und Fachkunde
Sachkunde
Als sachkundig nach [DIN 4040-100] werden Personen des Betreibers oder beauftragter Dritter angesehen, die auf Grund ihrer Ausbildung, ihrer Kenntnisse und ihrer durch praktische Tätigkeit gewonnenen Erfahrungen sicherstellen, dass sie Bewertungen oder Prüfungen im jeweiligen Sachgebiet sachgerecht durchführen. Folgende Anforderungen an den Sachkundigen sind im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Wartung von Abscheideranlagen erforderlich:
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Grundlegende Kenntnisse über die Technik und den Betrieb der Anlage
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theoretische und praktische Kenntnisse über die durchzuführenden Eigenkontroll- und Wartungstätigkeiten
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Führung der Betriebsdokumentation
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Störungen der Anlage müssen erkannt, beurteilt und beseitigt werden können.
Die sachkundige Person kann die Sachkunde für den Betrieb und die Wartung von Abscheideranlagen auf einem Lehrgang mit nachfolgender Vororteinweisung erwerben, den z.B. die einschlägigen Hersteller, Berufsverbände, Handwerkskammern sowie die auf dem Gebiet der Abscheidetechnik tätigen Sachverständigenorganisationen anbieten.
Ein Sachkundenachweis ist in Kopie dem Betriebstagebuch (vgl. Anh. A-10.4.1 und A-10.4.2) beizufügen und der Wasserbehörde auf Verlangen vorzulegen.
Fachkunde
Gemäß [DIN 4040-100] sind fachkundige Personen Mitarbeiter betreiberunabhängiger Betriebe, einer zugelassenen Sachverständigenstelle oder sonstiger Institutionen, die nachweislich über die erforderlichen Fachkenntnisse für Betrieb, Wartung und Überprüfung von Abscheideranlagen sowie die gerätetechnische Ausstattung zur Prüfung von Abscheideranlagen verfügen.