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A-6.1.4 Gütesicherung
 
Die Gütesicherung ist ein Prozess, der sich über die Verfahrensauswahl im Rahmen der Planung, der Vergabe der Leistungen (Bewerberauswahl) und die Bauüberwachung während der Ausführungsphase erstreckt.
Verfahrensauswahl
Die Leistungen der Kanalsanierung sind technisch anspruchsvoll und erfordern die Beachtung einer Vielzahl qualitätsbeeinflussender Faktoren. Nur das Zusammenwirken von Technik, Material, Einhalten der vorgegebenen Verfahrensschritte und der zuverlässigen Bedienung der Geräte kann ein vertragsgerechtes Leistungsergebnis erwarten lassen.
Im Rahmen der Verfahrensauswahl sind mögliche bzw. typische Fehlerquellen der Sanierungsverfahren (z. B, Technikanwendung, Materialien) sowie bei der Bauausführung (z. B. mangelnde Haftgrundvorbereitung bei der Kurzlinersanierung) zu beachten. Diese können daher einen Einfluss auf den Sanierungserfolg bezüglich der Schutzziele Dichtheit, Standsicherheit und Betriebssicherheit haben (Ausführungsrisiko). Die Fehlerquellen können unmittelbar abhängig von der örtlichen Situation und den Ausführungsbedingungen sein. Sie müssen daher bereits frühzeitig in der Planungsphase beachtet werden.
In der VSB-Empfehlung [ZAI Nr. 0.6] sind die möglichen Fehlerquellen und die damit verbundenen Ausführungsrisiken beim Einsatz der Verfahrenstechniken auf der Baustelle hinsichtlich der Vorarbeiten, der Vorbereitung des Technikeinsatzes und des eigentlichen Technikeinsatzes je Technikfamilie [DIN EN 15885] abgebildet. Die Fehlerpotenziale sind hinsichtlich deren Eintrittswahrscheinlichkeit und der Auswirkungen erläutert sowie Maßnahmen zur Risikoreduzierung beschrieben.
Vergabe / Bewerberauswahl
Bewerber/Bieter müssen im Zuge des Vergabeverfahrens und während der Ausführung der Leistungen die erforderliche fachliche Qualifikation und Leistungsfähigkeit des Unternehmens erfüllen und nachweisen (Fachkunde und Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung).
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bewerber /Bieter im Vergabeverfahren die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach [RAL-GZ 961] mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens für die geforderte Beurteilungsgruppe „S“ nachweist.
Alternativ gilt der Nachweis als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen der Beurteilungsgruppe „S“ im Vergabeverfahren über einen Prüfbericht nachweist und im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vertrag zur Einhaltung der Gütesicherung abschließt und die zugehörige Eigenüberwachung durchführt.
Die Qualifikationsnachweise sind in Abhängigkeit von den ausgeschriebenen Sanierungsverfahren zu fordern (z. B. S10.1 - Spachtel-/Verpresssysteme, S27.3 -Schlauch-Lining, Licht-Härtung). Weitere Informationen sind im Internetauftritt des Güteschutz Kanalbau zu finden (siehe BFR Abwasser > Links > Externe Links).
Bauüberwachung
Die örtliche Bauüberwachung hat das Ziel, nach der planerischen Entscheidung (Sanierungstechnikauswahl passend zum Schadensbild und den örtlichen Randbedingungen) sowie der Firmenauswahl im Vergabeverfahren Ausführungsfehler und die damit verbundenen Risiken auszuschließen.
Eine intensive, fachkundige und kontinuierliche Bauüberwachung ist über die gesamte Dauer der örtlichen Ausführung sicherzustellen. Die örtliche Bauüberwachung muss im Sinne des Bauvertrags dafür sorgen, dass das ausführende Unternehmen von Beginn an die Vertragsanforderungen erfüllt.
Mit der Bauüberwachung ist frühzeitig zu beginnen, insbesondere bei der Materialbereitstellung und der Vorbereitung der Arbeiten.
Während der Umsetzung ist auf die Arbeitsabfolge und die Verfahrensanwendung zu achten. Die damit verbundenen Präsenzzeiten vor Ort müssen sich daher an den einzelnen Sanierungsverfahrensschritten orientieren (z.B. Schlauchlining: Präsenz bei jedem Installationsvorgang mit Beginn der Hindernisfreiheitsprüfung).
Die Überwachung von Reparatur- und Renovierungsarbeiten erfordert eine intensive Überprüfung der qualitätssichernden Vorarbeiten (z.B. Prüfung der Aufzeichnungen zur Klebeflächenvorbereitung je Sanierungsstelle im Büro). Mängel können durch eine sachgerechte Überwachung frühzeitig erkannt und verhindert werden.
Für die Überwachung ist grundsätzlich fachbezogen qualifiziertes Personal erforderlich.