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TUBOGEL;
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RATHOSAN;
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SILAGO.
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Bereich DN 100 bis DN 200, in Sonderfällen bis DN 500;
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I. d. R. in nicht oder nur schwer zugänglichen Kanalabschnitten (z. B. bei Überbauung);
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Radialrisse < 5 mm, Axialrisse < 3 mm;
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Undichte Muffen;
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Fehlende Muffenabdichtungen < 10 mm;
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Kleine fehlende Wandungsteile;
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Defekte Anschlussanbindungen;
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Für Rohrwerkstoffe Beton, Steinzeug, PVC-U, Faserzement und Gusseisen, bedingt auch
PP und PE-HD;
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Zur Abdichtung auch bei drucklos zufließendem Grundwasser bedingt einsetzbar.
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Statische Tragfähigkeit der Altrohre muss gesichert sein;
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Absperrbarkeit gegenüber angrenzenden Kanalabschnitten, z. B. mittels Revisionsschächten;
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nur in optisch kontrollierbaren und mit Spüldüse erreichbaren Netzabschnitten;
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Nicht bei dynamischen Belastungen (Gefahr von Rissbildung);
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Festgestellte Wasserverlustmengen < 60 % des Kanalvolumens innerhalb 15 Minuten (Wirtschaftlichkeit);
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Nicht bei starker Grundwasserinfiltration oder unter Druck zufließend;
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Durchlässiges Bettungsmaterial mit vorhandener korngestufter Sieblinie;
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Nur bei vorheriger Hindernisbeseitigung und Reinigung;
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Grundwasserströmung < 20 cm pro Stunde (Abspülungsgefahr).
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Undichtigkeiten müssen nicht einzeln lokalisiert werden;
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Auch verzweigte und abgewinkelte sowie für herkömmliche Technik unzugängliche Netzabschnitte
sanierbar, sofern mit Spüldüse und zur optischen Kontrolle erreichbar;
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Kurze Sanierungsdauer;
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Stabilisierung der Rohrbettung.
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Keine Garantie einer vollständigen Reaktion beider Einzelkomponenten im Bereich des
anstehenden Bodens; Restmengen können ins Grundwasser gelangen;
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Vermischung der Einzelkomponenten nicht kontrollierbar und somit Qualität des Endproduktes
nicht definierbar bzw. sicherzustellen;
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Materialverbrauch im Vorfeld schwer kalkulierbar (abhängig vom Schadensausmaß und
der Anzahl erforderlicher Befüllungs- und Entleerungsvorgänge); i. d. R. Vergütung
auf Nachweis erforderlich;
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Enge Einsatzgrenzen.
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Da ggf. Restmengen der Einzelkomponenten im anstehenden Boden verbleiben, ist der
Einsatz insbesondere im Grundwasserbereich zu vermeiden.
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Es ist eine wasserrechtliche Erlaubnis einzuholen. Gemäß Vorgaben der zuständigen
Behörde kann im Bedarfsfall eine Erlaubnis je Einsatzort erforderlich sein.
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In Wasserschutzgebieten i. d. R. nicht einsetzbar.
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Ca. ein bis zwei Kanäle einschließlich Anschlussleitungen pro Tag oder
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ein Kanal bis DN 400/500 mit einer Länge von ca. 50 m einschließlich Hindernisbeseitigung,
Reinigung und Absperrung in 8 bis 10 Stunden.
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Hindernisse beseitigen
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Reinigung aller zu flutenden Kanalabschnitte
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Vorsanierung größerer Einzelschäden
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Wasserverlustprüfung
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Zyklisch zu wiederholender Flutungsvorgang mit Zwischenreinigung nach jedem Abpumpen
(Einzelkomponenten) und Kontrolle der Einzelkomponenten auf Verunreinigungsgrad
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Materialverbrauch (i. d. R. separat zu vergüten)
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Beseitigung überschüssigen Injektionsmaterials von Rohroberfläche bzw. aus Kanal
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Sämtliche qualitätsrelevanten Arbeitsschritte (z. B. gemäß ZTV oder Verfahrenshandbuch
RAL-GZ für S08.1-Verfahren) müssen kontinuierlich überprüft werden.
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Nach jedem Entleerungsvorgang ist eine Reinigung der gefluteten Kanäle vorzunehmen.
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Die wiederholte Verwendung der Einzelkomponenten zur Befüllung und Entleerung hat
eine zunehmende Verunreinigung zur Folge. Im Rahmen einer begleitenden Qualitätskontrolle
ist eine Überprüfung der Einzelkomponenten vor Ort erforderlich.
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Gemäß DIBt-Zulassung, ZTV bzw. Verfahrenshandbuch nach RAL-GZ 961 für S08.1-Verfahren.
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Gemäß DIBt-Zulassung, ZTV bzw. Verfahrenshandbuch nach RAL-GZ 961 für S08.1-Verfahren.
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