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Berstlining, statisch und dynamisch (RAL-GZ: S51.1).
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Sämtliche Schadensarten, bedingt bei Einsturz (ggf. nach Vorsanierung);
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Kreisprofile i. d. R. DN 100 bis DN 600;
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In komprimierbaren Bodenarten (Rohrleitungszone);
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Oberhalb des Grundwasserspiegels (ggf. Grundwasserabsenkung erforderlich);
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Bei grundsätzlich geeigneter Rohrbettung (nicht bei Betonummantelung), gravierende
Bettungsdefizite (z. B. Hohlräume, geringe Lagerungsdichte) können nicht kompensiert
werden;
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Berstbare Rohrwerkstoffe: Beton, Steinzeug, Grauguss, bedingt Duktilguss, Stahl und
Stahlbeton.
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Mindestüberdeckung: i. d. R. 2 m bzw. 3 bis 6-facher Rohrdurchmesser (größerer Wert);
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Mindestabstand zu baulichen Einrichtungen und angrenzenden Außenanlagen (z. B. Gas-,
Wasser- und Wärmeversorgung sowie Verkehrsanlagen) in Abhängigkeit vom Material/Werkstoff
der baulichen Einrichtungen und der Bodenart: aus Sicherheitsgründen i. d. R. 1 m,
im Einzelfall bis 0,4 m;
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Einzelrohreinzug: über die Schächte;
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In Abhängigkeit der Maschinengröße und bei Rohrstrangeinzug ist eine Startbaugrube
erforderlich;
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Bei Lage unterhalb des Grundwasserspiegels ist eine Grundwasserabsenkung erforderlich;
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Trassenverlauf muss in vertikaler und horizontaler Richtung geradlinig und ohne größere
Abwinkelungen sein;
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Baugruben in den Anschlussbereichen erforderlich;
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Keine Anschlussanbindungen im Bereich von Rohrverbindungen (bei Einzelrohren), ggf.
Trassenänderung der Anschlussleitung erforderlich;
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Detailliertes Baugrundgutachten generell erforderlich.
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Keine Querschnittsreduzierung, Querschnittsvergrößerung in geringem Umfang möglich;
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Verwendung von werksmäßig hergestellten Rohren und Bauteilen mit definierten Materialeigenschaften;
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Kurze Bauzeiten;
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Hohe Nutzungsdauer des neuen Kanals und der neuen Anschlüsse;
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i. d. R. keine Vorarbeiten zur Beseitigung von Hindernissen erforderlich.
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Aufwändige Wiederanbindung von Anschlussleitungen in offener Bauweise;
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Hohe Anzahl an Rohrverbindungen bei Verwendung von Kurzrohren;
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Ggf. Gefährdung angrenzender Außenanlagen (z. B. Gas-, Wasser-, Wärmeversorgung sowie
Verkehrsanlagen) durch Virbration, temporären Druckaufbau beim Berstvorgang und Bodenverdichtung
in Abhängigkeit der Entfernung, vom Material/Werkstoff der baulichen Einrichtungen
sowie der Bodenart.
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Einflüsse auf benachbarte Bäume und Sträucher durch Eingriff in Wurzelraum und Grundwasserabsenkung
sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
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Eingriffe in den Boden- und Wasserhaushalt sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
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Für Grundwasserabsenkungen und -einleitungen ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
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Einflüsse auf angrenzende Außenanlagen (z. B. Gas-, Wasser- und Wärmeversorgung sowie
Verkehrsanlagen) sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
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Geschwindigkeit Berstvorgang: ca. 6 bis 15 m pro Stunde.
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VSB-Empfehlung Nr. 11 „Berstlining“ (vgl. Anh. Fachtechnische Grundlagen A-6.1.2).
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Schachtumbau
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Ggf. Startbaugrube herstellen
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Anschlüsse abhängen (in Baugruben)
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Ggf. Grundwasserabsenkung
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Ggf. Vorsanierungen bei lokalen Bettungsdefiziten
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Kanal bersten mit neuen Abwasserrohren (Positionskriterien: Nennweite, Rohrmodullänge,
statische Erfordernisse)
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Anschlussanbindung (i. d. R. in offener Bauweise, ggf. mit Trassenänderung)
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Schachtwiederherstellung (ggf. nur Gerinne)
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Dichtheitsprüfung
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Oberflächen wieder herstellen
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Sämtliche qualitätsrelevanten Arbeitsschritte (z. B. gemäß ZTV oder Verfahrenshandbuch
RAL-GZ für S51.1-Verfahren) müssen kontinuierlich überprüft werden;
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Rohrkoppelung bei Einzelrohreinzug;
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Permanente Überwachung der Zugkraft, um ggf. schädigende Auswirkungen auf den Bestand
rechtzeitig erkennen und die Arbeiten einstellen zu können.
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Gemäß DIBt-Zulassung, ZTV bzw. Verfahrenshandbuch z.B. nach RAL-GZ 961 für S51.1-Verfahren.
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Gemäß DIBt-Zulassung, ZTV bzw. Verfahrenshandbuch z.B. nach RAL-GZ 961 für S51.1-Verfahren.
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Gemäß ZTV-Vorgaben bzw. Verfahrenshandbuch nach z.B. RAL-GZ 961 für S51.1-Verfahren.
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