BFR Abwasser
Hilfe · Kontakt · Datenschutz · Impressum
StartKapitelAnhängeMaterialienLinks
Sie sind hier: Startseite BFR Abwasser  > Anhänge  > A-6 Sanierungsverfahren > A-6.4 Sanierungsverfahren für Leitungen > A-6.4.3 Erneuerungsverfahren
A-6.4.3 Erneuerungsverfahren
Allgemeines
Vgl. Hinweise zu nicht begehbaren Kanälen in Anh. A-6.2.3, Abschnitt „Allgemeines“.
Grundleitungen
Die Erneuerung von nicht oder nur schwer zugänglichen Grundleitungen ist i. d. R. eine sehr aufwendige und kostenintensive Sanierungsmaßnahme. Eine Alternative zur Erneuerung stellt die Verlegung als Sammelleitung innerhalb des Gebäudes dar (vgl. Kap. 3.2.1, Abschnitt (14)). Defekte Grundleitungen können dadurch außer Betrieb genommen und stillgelegt werden.
Ist eine Erneuerung von Grundleitungen unvermeidbar, sollte nach Möglichkeit eine Bereinigung der Netzstrukturen angestrebt werden und im Bereich von Verzweigungen und Anschlüssen Wartungsöffnungen (i. d. R. mindestens LW 400) vorgesehen werden.
Offene Bauweise
Vgl. Hinweise zu nicht begehbaren Kanälen in Anh. A-6.2.3, Abschnitt „Offene Bauweise“.
Grabenlose Bauweise
Vgl. Hinweise zu nicht begehbaren Kanälen in Anh. A-6.2.3, Abschnitt „Grabenlose Bauweise“.