BFR Abwasser
Hilfe · Kontakt · Datenschutz · Impressum
StartKapitelAnhängeMaterialienLinks
Sie sind hier: Startseite BFR Abwasser  > Anhänge  > A-3 Zustandsklassifizierung und -bewertung > A-3.1 Bautechnische Zustandsklassifizierung und -bewertung > A-3.1.1 Zustandsklassifizierung
A-3.1.1 Zustandsklassifizierung
Die Zustandsklassifizierung erfolgt für jede Zustandsbeschreibung jeweils für die Schutzziele
*
Dichtheit,
*
Standsicherheit
*
und Betriebssicherheit
in Abhängigkeit von
*
der Schadensart und
*
dem Schadensausmaß.
Die Schadensart wird durch den Hauptkode und die möglichen Charakterisierungen, das Schadensausmaß wird durch die Quantifizierungen beschrieben. Das Ergebnis der Klassifizierung sind ganzzahlige, vorläufige Einzelschadensklassen von 1 bis 5. Der Einzelschadensklasse 1 werden die Schäden zugeordnet, deren Ausmaß am geringfügigsten ist. In die Einzelschadensklasse 5 werden diejenigen Schäden eingeordnet, deren Ausmaß am größten ist. Die Einordnungen in die Einzelschadensklasse sind
*
für Kanäle und Leitungen in den Tabellen Tab. A-3 - 11 bis Tab. A-3 - 35 (vgl. Anhang A-3.2.1),
*
für Schächte und Inspektionsöffnungen in den Tabellen Tab. A-3 - 36 bis Tab. A-3 - 68 (vgl. Anhang A-3.2.2)
dokumentiert. Grundsätzlich sind die Klassifizierungskriterien des Merkblatts DWA-M 149-3 „Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden, Teil 3: Zustandsklassifizierung und -bewertung“ in die Klassifizierung eingeflossen, so dass Parallelen nicht zufällig, sondern gewollt sind.
Zur Klassifizierung von Schächten ist der Bereich eines Schachtes, in dem der Zustand auftritt, ein weiteres Klassifizierungskriterium. Die Dokumentation des Schachtbereiches erfolgt gem. Referenzliste U117 der ISYBAU-Austauschformate Abwasser auf Grundlage der DIN EN 13508-2 (vgl. Anh. A-2.3.5).
Tab. A-3 - 1 Definition der Schachtbereiche gem. Referenzliste U117
Wert
Schachtbereich
A
Abdeckung und Rahmen
B
Auflageringe
C
Schachtaufbau
D
Konus
E
Übergangsplatte
F
untere Schachtzone
G
Podest
H
Auftritt
I
Gerinne
J
Sohle
Kodes, deren Informationsgehalt nicht ausreicht, um eine sichere Einordnung in vorläufige Einzelschadensklassen vorzunehmen, werden zwar pauschal einer Klasse zugeordnet. Im Nachgang zur automatisierten Zustandsklassifizierung und -bewertung sind jedoch diese pauschalen Einordnungen durch einen Fachingenieur sorgfältig zu prüfen und im Bedarfsfall zu korrigieren.
Vorläufige Einzelschadensklassen
Das Ergebnis der bautechnischen Zustandsklassifizierung sind je Einzelschaden bis zu drei vorläufige, Schutzziel bezogene Einzelschadensklassen:
*
SKDV (Dichtheit)
*
SKSV (Standsicherheit)
*
SKBV (Betriebssicherheit)