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A-3.1.2 Zustandsbewertung
Das für das Schutzziel vorliegende Gefährdungspotenzial ist neben der Art und dem Ausmaß eines Einzelschadens auch von den lokalen Randbedingungen abhängig. Mit der Zustandsbewertung werden zusätzlich zur Schadensart und dem Schadensausmaß aus der Zustandsklassifizierung die Randbedingungen des Einzelschadens berücksichtigt.
Vorläufige Einzelschadenszahlen
Zur Verknüpfung der Ergebnisse der Zustandsklassifizierung mit den Randbedingungen werden die vorläufigen Einzelschadensklassen gem. Tab. A-3 - 2 in vorläufige Einzelschadenszahlen
*
SZDV (Dichtheit),
*
SZSV (Standsicherheit) und
*
SZBV (Betriebssicherheit)
transformiert.
Tab. A-3 - 2 Ermittlung der vorläufigen Einzelschadenszahl
vorläufige Schadensklasse
vorläufige Schadenszahl
1
10
2
100
3
200
4
300
5
400
Die Randbedingungen
*
für Kanäle und Leitungen (Tab. A-3 - 3),
*
für Schächte (Tab. A-3 - 4)
führen jeweils zu Schutzziel bezogenen Zusatzpunkten.
 
Tab. A-3 - 3 Zusatzpunkte für Randbedingungen bei Kanälen und Leitungen
Randbedingung
Kriterium
Zusatzpunkte
Dichtheit
Standsicherheit
Betriebs-sicherheit
Entwässerungssystem
Fließgewässer kanalisiert
-50
Nicht von
Relevanz
0
Regenwasser
-30
0
Schmutzwasser
30
40
Mischwasser
30
40
Abwasserart
Wassergefährdende Stoffe
150
Nicht von
Relevanz
Nicht von
Relevanz
Wasserschutzzone
außerhalb einer Wasserschutzzone
0
Nicht von
Relevanz
Nicht von
Relevanz
Schutzzone IIIb
20
Schutzzone IIIa
40
Schutzzone II
250
Schutzzone I
400
Grundwasserabstand
Gerinne oberhalb des Grundwasserleiters
0
0
Nicht von
Relevanz
Gerinne in der Wechselzone
10
10
Gerinne im Grundwasserleiter
10
10
Bodenart
Lehm, Ton
0
40
Nicht von
Relevanz
Sandiger Lehm, Löss,
Lehmiger Sand, Feinsand
15
20
Mittel-, Grobsand, Kies
30
0
Lage am Umfang1
03 bis 09 Uhr
10
0
20
09 bis 03 Uhr
0
10
0
Gesamter Umfang
10
20
20
Lage an einer Verbindung
Ja
10
Nicht von
Relevanz
Nicht von
Relevanz
Nein
0
Bei Werten, die zwischen den Grenzbereichen (z.B. 07 bis 10 Uhr), im Grenzbereich (z.B. 09 bis 10 Uhr) oder punktuell (03 Uhr oder 09 Uhr) erfasst werden, ist die jeweils höhere Zusatzpunktzahl zu verwenden. In diesem Fall gilt für die Dichtheit = 10 Zusatzpunkte, Standsicherheit = 10 Zusatzpunkte, Betriebssicherheit = 20 Zusatzpunkte).
Tab. A-3 - 4 Zusatzpunkte für Randbedingungen bei Schächten und Inspektionsöffnungen
Randbedingung
Kriterium
Zusatzpunkte
Dichtheit
Standsicherheit
Betriebs-sicherheit
Entwässerungssystem
Fließgewässer kanalisiert
-50
Nicht von
Relevanz
0
Regenwasser
-30
0
Schmutzwasser
30
40
Mischwasser
30
40
Abwasserart
Wassergefährdende Stoffe
150
Nicht von
Relevanz
Nicht von
Relevanz
Wasserschutzzone
außerhalb einer Wasserschutzzone
0
Nicht von
Relevanz
Nicht von
Relevanz
Schutzzone IIIb
20
Schutzzone IIIa
40
Schutzzone II
250
Schutzzone I
400
Grundwasserabstand
Gerinne oberhalb des Grundwasserleiters
0
0
Nicht von
Relevanz
Gerinne in der Wechselzone
10
10
Gerinne im Grundwasserleiter
10
10
Bodenart
Lehm, Ton
0
40
Nicht von
Relevanz
Sandiger Lehm, Löss, Lehmiger Sand, Feinsand
15
20
Mittel-, Grobsand, Kies
30
0
Lage an einer Bauteilverbindung
Ja
10
Nicht von
Relevanz
Nicht von
Relevanz
Nein
0
Endgültige Einzelschadenszahlen
Die vorläufigen Schadenszahlen werden Schutzziel bezogen in Abhängigkeit von den lokalen Randbedingungen mit der Summe der Zusatzpunkte gem. Tab. A-3 - 3 (Kanäle und Leitungen) bzw. Tab. A-3 - 4 (Schächte und Inspektionsöffnungen) zur endgültigen Einzelschadenszahl addiert. Das Ergebnis sind je Einzelschaden bis zu drei endgültige Schutzziel bezogene Einzelschadenszahlen:
*
SZDE (Dichtheit)
*
SZSE (Standsicherheit)
*
SZBE (Betriebssicherheit)
Endgültige Einzelschadensklassen
Die Ermittlung der auf ein Schutzziel bezogenen endgültigen Einzelschadensklassen
*
SKDE (Dichtheit)
*
SKSE (Standsicherheit)
*
SKBE (Betriebssicherheit)
erfolgt in Abhängigkeit von der endgültigen Einzelschadenszahl gem. Tab. A-3 - 5.
Tab. A-3 - 5 Ermittlung der endgültigen Einzelschadensklasse
endgültige Einzelschadenszahl
endgültige Einzelschadensklasse
10 - 991
1
100 -199
2
200 - 299
3
300 - 399
4
400
5
Es gilt die Bedingung:
SZ(D,S,B)E = 10 wenn SZ(D,S,B)E < 10
Die auf ein Schutzziel bezogenen Einzelschadensklassen stellen Zwischenergebnisse dar, die keinen Einfluss auf die weitere Vorgehensweise haben. Sie können mit den ISYBAU-Austauschformaten Abwasser ausgetauscht werden.
Maximale endgültige Einzelschadenszahl
Die größte auf ein Schutzziel bezogene Einzelschadenszahl (SZDE, SZSE, oder SZBE) ist zugleich die maximale, endgültige Einzelschadenszahl MaxSZE.
Maximale endgültige Einzelschadensklasse
Die maximale, endgültige Einzelschadensklasse MaxSKE wird aus der maximalen, endgültigen Einzelschadenszahl und den Festlegungen gem. Tab. A-3 - 5 festgelegt.
Die maximale, endgültige Einzelschadenszahl und die maximale, endgültige Einzelschadensklasse zeigen Schutzziel übergreifend in Abhängigkeit
*
von der Schadensart,
*
vom Schadensumfang sowie
*
von den örtlichen Randbedingungen
das größte Gefährdungspotenzial eines Einzelschadens auf.