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|  | Herstellen der Zugänglichkeit von Anschlüssen auf Leitungen und Schächten. | 
|  | Prüfung von Bereichen mit Tangentialschächten, da hier ein erhöhter Aufwand zum Absperren
                              und Sichern der Prüforgane besteht.
                            | 
|  | Öffnen und Schließen von Schächten mit verschraubbaren Schachtabdeckungen und geschlossener
                              Rohrdurchführung.
                            | 
|  | Bei der Prüfung von Kanälen mit Sonderprofil (z. B. Stauraumkanal mit Trockenwetterrinne)
                              ist im Vorfeld der Ausschreibung die Prüfbarkeit zu klären.
                            | 
|  | Besondere Leistungen entsprechend VOB/C, DIN 18299. | 
|  | Kanäle müssen vor der Durchführung von Dichtheitsprüfungen gereinigt werden. | 
|  | Der AN ist davon in Kenntnis zu setzen, wenn in der Liegenschaft Schächte ohne fest
                              eingebaute Steighilfen betrieben werden. Für den Einstieg in diese Schächte ist vom
                              AN eine mobile Steighilfe vorzuhalten.
                            | 
|  | Anschlussmöglichkeiten für Strom und Frischwasser müssen vorab dem Ausführenden bekannt
                              gegeben werden. Die Druckverhältnisse am Zapfpunkt müssen geprüft werden (mind. 3
                              bar Vordruck erforderlich). Abweichungen hiervon sind in der Leistungsbeschreibung
                              anzugeben.
                            | 
|  | Auf Bereiche mit besonderen Arbeitsbedingungen ist der AN hinzuweisen (z. B. Einschränkungen
                              bezüglich Lärm, Arbeitszeiten, Wassermengen, Zugänglichkeit).
                            | 
|  | Für das Betreten der Liegenschaft bestehen ggf. besondere Auflagen (z. B. das Anmelden
                              von Personen bzw. Fahrzeugen). Dies ist mit dem zuständigen Betreiber zu klären und
                              dem AN mit Zugang der Ausschreibungsunterlagen mitzuteilen.
                            | 
|  | Besondere Randbedingungen müssen angegeben werden, z. B. Bereiche mit Gefährdungen. | 
|  | Die Abrechnungsgrundlage für die Prüfleistung von Kanälen und Leitungen ist die geprüfte
                              Rohrlänge. Das Öffnen und Schließen von Schachtabdeckungen, vorhandenen Reinigungsstücken,
                              etc. wird nicht gesondert vergütet und ist in den EP einzurechnen.
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