BFR Abwasser
Hilfe · Kontakt · Datenschutz · Impressum
StartKapitelAnhängeMaterialienLinks
Sie sind hier: Startseite BFR Abwasser  > Anhänge  > A-2 Reinigung und Inspektion > A-2.5 Dichtheitsprüfung > A-2.5.3 Prüfungsanforderungen für neue und sanierte Rohrverbindungen
A-2.5.3 Prüfungsanforderungen für neue und sanierte Rohrverbindungen
Hinweise
Für Dichtheitsprüfungen einzelner Rohrverbindungen sind folgende Hinweise zu beachten:
*
Im Zusammenhang mit der Prüfung von Rohrverbindungen im nicht begehbaren Bereich ist die Luftüberdruckprüfung wegen ihrer deutlich kürzeren Prüfzeiten der Wasserdruckprüfung vorzuziehen.
*
Im begehbaren Bereich können die oft sehr hohen Rauheiten der Rohrwandung bei der Prüfung mit Luft zu einem verfälschten Ergebnis führen. In diesem Fall ist eine Nachprüfung mit Wasser zu empfehlen.
*
Bei der Wasserdruckprüfung ist die Entlüftung des Rohres aufgrund der im Bereich des Rohrscheitels angesammelten Luft nicht immer vollständig möglich. Das kann bei der Prüfung von Rohrverbindungen mit Wasser zu Fehlmessungen führen. Es wird deshalb die Prüfung von Rohrverbindungen mit Luftüberdruck empfohlen. Ist die Lage des Grundwasserspiegels nicht bekannt oder bei anstehendem Grundwasser wird die Durchführung einer Luftunterdruckprüfung in Anlehnung an die Vorgängerversion des [DWA-A 139, Ausgabe 12/2009] mit dem Verfahren LEU empfohlen.
Die Prüfkriterien sind vom Planer festzulegen.
A-2.5.3.1 Luftüberdruckprüfung für Rohrverbindungen
Für die Prüfung von einzelnen Rohrverbindungen mit Luft gelten folgende Anforderungen:
*
Während der Prüfung muss der Prüfabschnitt wasserfrei sein. Wegen des geringen Prüfvolumens ist insbesondere bei der Prüfung von Rohrverbindungen sicherzustellen, dass keine Luft zwischen den
Absperrelementen des Prüfgerätes und der Rohrwand oder durch Undichtigkeiten des Prüfgerätes entweichen kann (z. B. mit Hilfe von Referenzmessungen).
*
Grundsätzlich sind mit dem bei der Prüfung eingesetzten Prüfgerät zur Luftüberdruckprüfung drei Referenzmessungen mittig in dem zu prüfenden Rohr durchzuführen und zu dokumentieren. Anhand der gegen die Rohrwandung gemessenen Druckdifferenzen kann die Zuverlässigkeit des Prüfgerätes bewertet werden. Ggf. ist die Dichtheit des Prüfgerätes zu überprüfen.
*
Beruhigungszeit: Die Beruhigungszeit ist nicht vorgeschrieben, sondern kann nach Ermessen des Sachkundigen gewählt werden. Es ist eine Beruhigungszeit von mindestens 30 Sekunden anzunehmen [DWA-A 139].
*
Bei der Prüfung von Rohrverbindungen sind im Rahmen der Prüfzeitberechnung auch die Prüfungsanforderungen für die Geräte gemäß Herstellerangaben zu beachten, da für die verschiedenen Geräte keine einheitlichen Anforderungen gelten.
*
Für die Luftüberdruckprüfung von Rohrverbindungen ist i. d. R. das Verfahren LD (vgl. Tab. A-2 - 13) einzusetzen. Die Abweichungsbetrachtung gemäß[DWA-A 139], Anhang H ist dabei nicht anzuwenden.
Die Prüfung von Abzweigen im nicht begehbaren Nennweitenbereich muss - sofern sie nicht Bestandteil der Rohrleitungsprüfung ist -so erfolgen, dass alle Rohrverbindungen des Abzweigs gleichzeitig geprüft werden können (z. B. mit einem 3-Blasen-Prüfgerät).
Prüfung von Rohrverbindungen mit Prüfpackern
Darüber hinaus sind bei der Prüfung einzelner Rohrverbindungen mit Prüfpackern folgende Hinweise zu beachten (vgl. Abb. A-2 - 4):
*
Der Prüfraum eines Prüfpackers muss eine fest definierte Größe aufweisen, welche sich während eines Druckabfalls im Prüfraum nicht verändern darf.
*
Die Positionierung eines Prüfpackers im nicht begehbaren Bereich muss unter Kamerakontrolle erfolgen.
*
Abweichungen vom festgelegten Prüfdruck dürfen nicht größer als ± 10 mbar sein.
*
Für die Prüfung können Prüfpacker mit und ohne Kern verwendet werden.
*
Bei der Prüfung von Rohrverbindungen mit Prüfpackern ohne Kern gelten die Prüfanforderungen für die Prüfung von neuen Kanälen und Leitungen (vgl. A-2.5.2.1). Eine Prüfzeitverkürzung ist nicht möglich.
*
Bei der Prüfung von Rohrverbindungen mit Prüfpackern mit Kern ist bei der Ermittlung der Prüfzeit das gegenüber einer Prüfung mit Prüfpackern ohne Kern deutlich geringere Prüfraumvolumen zu berücksichtigen (vgl. Abb. A-2 - 4). Die Prüfzeit gemäß [DIN EN 1610] und [DWA-A 139] für kreisförmige Profile errechnet sich nach folgender Formel:
Für nicht kreisförmige Profile berechnet sich die Prüfzeit wie folgt:
mit
D
= Nennweite der Haltung in mm
 
d
= Nennweite des Packerkerns in mm
 
tDIN EN 1610
= Prüfzeit für Rohrleitungen
mit
Vmit Kern
= Prüfraumvolumen des Prüfpackers mit Kern
 
Vohne Kern
= Prüfraumvolumen des Prüfpackers ohne Kern
( Volumen des Rohrabschnitts)
 
tDIN EN 1610
= Prüfzeit für Rohrleitungen
Abb. A-2 - 4 Prinzipskizze für Muffenprüfgeräte
Ein rechnerischer Nachweis der Prüfwertberechnung ist dem Prüfprotokoll (vgl. Anh. A-2.5.12) für jede Nennweite beizufügen.
Beispiel
Im Anh. A-2.5.13.3 ist beispielhaft eine Gegenüberstellung einer Prüfzeitberechnung für eine Muffenprüfung mit einem Prüfpacker mit Kern und einem Prüfpacker ohne Kern enthalten.
A-2.5.3.2 Wasserdruckprüfung für Rohrverbindungen
Für die Wasserdruckprüfung von einzelnen Rohrverbindungen gelten folgende Prüfungsanforderungen:
Tab. A-2 - 16 Regelwerke und Prüfungsanforderungen für die Wasserdruckprüfung
Prüfungsanforderungen „Wasserdruckprüfung“
- neue und sanierte Rohrverbindungen -
Regelwerke
Prüfdruck
p
0
Prüfzeit
t
Zul. Wasserzugabe
DIN EN 1610
DIN EN 12889
 
 
500 mbar
(50 kPa)
30 Minuten
0,15 Liter pro m² benetzte Fläche1
 
DWA-A 139
Bei der Prüfung einzelner Verbindungen mit Wasser kann die Prüfdauer entsprechend 13.3.4 verkürzt werden.
gem. DIN EN 1610
Die Größe der benetzten Fläche muss der eines ein Meter langen Rohrabschnitts entsprechen.