Einzelrohr-Lining
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Bei Standsicherheitsproblemen;
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Ab DN 800;
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Alle Rohrwerkstoffe.
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Baugruben zum Ablassen der Rohre erforderlich;
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Nicht geeignet für Schäden wie Lageabweichungen und Rohrbruch;
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Anschlussanbindung i. d. R. in offener Bauweise;
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Geschlossene Anschlussanbindung in Abhängigkeit des Rohrwerkstoffs und Nennweite möglich
(auf die Anschlusslage abgestimmter Rohreinbauplan ggf. mit Anordnung von Passrohren
erforderlich);
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Bei starker Grundwasserinfiltration ist eine Vorabdichtung erforderlich;
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Keine Anschlussanbindungen im Bereich von Steckverbindungen (ggf. Trassenänderung
der Anschlussleitung erforderlich).
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Schächte mit nicht gekrümmtem Gerinne können durchfahren werden;
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Verwendung von werksmäßig hergestellten Rohren und Bauteilen mit definierten Materialeigenschaften;
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Standsicherheit kann auch bei erheblichen Standsicherheitsproblemen des Altrohres
wieder hergestellt werden (mit Ringraum).
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Erhebliche Querschnittsreduzierung (mit Ringraum);
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Anschlussanbindungen gestalten sich sehr aufwändig;
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Große Anzahl an Rohrverbindungen.
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Bei guten Baustellenbedingungen etwa eine Länge bis zu 100 m am Tag.
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VSB-Empfehlung Nr. 6„Einzelrohrlining“ (vgl. Anh. A-6.1.2).
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Hindernisse beseitigen
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Anschlüsse trennen
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Reinigung
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Baugrube herstellen
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Liner herstellen aus Einzelrohren (Positionskriterien: Nennweite, Rohrmodullänge,
statische Erfordernisse)
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Anschlussanbindung (i. d. R. in offener Bauweise)
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Schachtanbindung und Ringraumverschluss
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Ringraumverfüllung
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Dichtheitsprüfung
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Oberflächen wieder herstellen
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Auf die VSB-Empfehlung Nr. 0.6 „Risikobewertung Kanalsanierung“ wird verwiesen, hinsichtlich
der technikspezifisch bestehenden Ausführungsrisiken, die durch die Bauüberwachung
minimiert werden können;
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Sämtliche qualitätsrelevanten Arbeitsschritte (z. B. gemäß ZTV oder Verfahrenshandbuch
RAL-GZ für S21.3-Verfahren) müssen kontinuierlich überprüft werden;
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Einhaltung der DVS-Richtlinien für die Schweißarbeiten;
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Ordnungsgemäße Ringraumverfüllung (Ballastierung des Rohrstrangs und/oder Dichtekontrolle
bei Einsatz von Porenleichtbeton).
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Gemäß DIBt-Zulassung, ZTV bzw. Verfahrenshandbuch z. B. nach RAL-GZ 961 für S21.3-Verfahren.
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Gemäß DIBt-Zulassung, ZTV bzw. Verfahrenshandbuch z. B. nach RAL-GZ 961 für S21.3-Verfahren.
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Gemäß ZTV-Vorgaben bzw. Verfahrenshandbuch nach z. B. RAL-GZ 961 für S21.3-Verfahren.
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