Bei Injektionsverfahren werden i. d. R. bedingt flexible Packersysteme unter Kamerabeobachtung
durch Seilwinden an den zu sanierenden Stellen positioniert und das Injektionsmaterial
über den relativ eng an der Rohrwand befindlichen Packerraum in die Undichtigkeiten
in die undichten Strukturschäden und das umgebende Erdreich injiziert. Dort erstarrt
das Material und erzeugt einen druckfesten, stabilen Dichtmantel außerhalb und zum
Rohr hin.
Als Injektionsmaterial wird i. d. R. Isocyanatharz verwendet. Neben den abdichtenden
Eigenschaften von Harz wirkt dieses zudem stabilisierend bei Strukturschäden am Altrohr
und bei schadhaftem Rohrbett. Injektionsverfahren mit Harz werden i. d. R. zur punktuellen
und abschnittsweisen Abdichtung bei sichtbaren Undichtigkeiten (In-/Exfiltration)
und Stabilisierung von Schadensbereichen am Altrohr und des anstehenden Bodens eingesetzt.
Der Einsatz ist insbesondere bei anstehendem Grundwasser geeignet.
Für die Injektion wird das Injektionsmaterial bzw. deren Einzelkomponenten (Harz)
über Schlauchleitungen an die Injektionseinheit herangeführt, spätestens im Sanierungsgerät
zwangsvermischt und unter Druck in die zuvor vorbereiteten und eingeschalten Bereiche
eingepresst. Das Injektionsgut dringt in den ausgefüllten Schalungsbereichen und den
Porenraum des umgebenden Erdmaterials bzw. vorhandene Hohlräume ein und erstarrt dort
druckfest.
Das Injektionsmaterial steht durch die kontinuierliche Zufuhr und mengenmäßig kaum
begrenzt bis zum technisch möglichen bzw. gewollten Verfüllgrad zur Verfügung.
Aufgrund der Länge der verwendeten Packersysteme zur Harzinjektion können ca. 80 bis
100 cm lange Schadenslängen in einem Arbeitsgang saniert werden.
Eine Anschlusssanierung ist in Leitungen regelmäßig nicht möglich.
c) Beispiele für zugehörige Verfahren und Varianten
Janßen- Riss- und Scherbensanierungsverfahren (RAL-GZ: S10.09).
Anwendungsbereich
Bei sichtbaren Undichtigkeiten (In-/Exfiltration durch Rohrverbindungen, örtlich begrenzte
Strukturschäden, Risse, fehlende Wandungsteile, Scherbenbildung);
Bei geringfügig deformiertem Altrohr;
Stabilisierung und ggf. Rückverformung (situationsbedingt) gebrochener Rohre;
Lokale Beseitigung von Schadensursachen, z. B. Bettungsdefiziten, möglich;
Hohlraumverfüllung;
Besonders geeignet bei anstehendem Grundwasser;
Als vorbereitende Maßnahme für ein ausgewähltes Sanierungsverfahren, Stabilisierung
des Altrohrs vor Linereinbau;
Zur Abdichtung bei anstehendem Grundwasser. Starke Grundwasserströmung kann zu Abschwemmung
des Injektionsmaterials führen;
Ab DN 150 ;
Für alle Rohrwerkstoffe.
Technische Anforderungen und Randbedingungen
Keine Abflusslenkung für Trockenwetterabfluss erforderlich, da Packersysteme i. d.
R. als Durchflusspacker konzipiert sind;
Zugängliche Kontrollschächte oberhalb und unterhalb der Schadstelle erforderlich;
Liegen Rohrwerkstoffe wie z. B. Beton und Steinzeug ohne zusätzliche Bewehrung vor,
muss der zu sanierende Abschnitt bis zu den beiden benachbarten Rohrverbindungen erweitert
werden.
Bereits verfüllte Risse sind ggf. nicht eindeutig als solche erkennbar, da sich der
ursprüngliche Rissverlauf oft auch nach der Sanierung noch abzeichnet.
Ein druckdichter Abschluss des Packerprüfraums kann beeinträchtigt werden durch
unmittelbar angrenzende Abzweige oder Schachtwände,
starke deformierte und instabile Altrohrsubstanz,
Ablagerungen oder Inkrustationen an der Rohrinnenwand,
Oberflächenschaden durch Korrosion oder mechanische Beschädigung,
poröse Rohrwerkstoffe und
starke Unebenheiten der Rohrinnenwand.
Vorteile
In der Praxis jahrzehntelang erprobtes und bewährtes Sanierungsverfahren;
Vorfräsarbeiten zur Haftgrundvorbereitung i. d. R. nicht erforderlich;
Auch bei erheblichen Rohrschäden lassen sich Sanierungsmaßnahmen in offener Bauweise
oft vermeiden.
Nachteile
Kein Einsatz bei Temperaturen ≤ 0 °C;
Materialverbrauch im Vorfeld schwer kalkulierbar (i. d. R. Vergütung auf Nachweis
erforderlich);
Nicht anwendbar, wenn kein druckdichter Abschluss des Packerprüfraums möglich (vgl.
„Technische Anforderungen und Randbedingungen“).
Rechtliche und ökologische Anforderungen
Zwangsvermischung der Einzelkomponenten des Dichtmittels vor Injektionsaustritt;
Nachweis der hygienetechnischen Unbedenklichkeit mittels Säulenversuch (einschließlich
Reaktionsphase);
Ordnungsgemäße Entsorgung von Materialresten der Einzelkomponenten;
In Wasserschutzgebieten kann gemäß Vorgaben der zuständigen Behörde die Einholung
einer wasserrechtlichen Erlaubnis erforderlich sein.
Bauzeit
Pro Arbeitstag können in der Regel drei Schadenstellen saniert werden.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung
Injektion von Schadensbereichen, punktuell oder streckenförmig
Materialverbrauch
Nacharbeiten
Beseitigung überschüssigen Injektionsmaterials von Rohroberfläche bzw. aus Leitung
Bauüberwachung
Auf die VSB-Empfehlung Nr. 0.6 „Risikobewertung Kanalsanierung“ wird verwiesen, hinsichtlich
der technikspezifisch bestehenden Ausführungsrisiken, die durch die Bauüberwachung
minimiert werden können;
Sämtliche qualitätsrelevanten Arbeitsschritte (z. B. gemäß ZTV oder Verfahrenshandbuch
RAL-GZ für S10.4-Verfahren) müssen kontinuierlich überprüft werden.
Im Falle der Vergütung des Injektionsmaterials auf Nachweisbasis ist der Materialverbrauch
zu überwachen.
Qualitätsnachweise
Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe
Gemäß DIBt-Zulassung, ZTV bzw. Verfahrenshandbuch nach RAL-GZ 961 für S10.4-Verfahren.
Für das Sanierungssystem
Gemäß DIBt-Zulassung, ZTV bzw. Verfahrenshandbuch nach RAL-GZ 961 für S10.4-Verfahren.
Für die Arbeitsabläufe
Gemäß ZTV-Vorgaben bzw. Verfahrenshandbuch nach RAL-GZ 961 für S10.4-Verfahren.