Quick-Lock bzw. -Mini;
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Pipe-Seal
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Punktuelle Sanierung im Bereich von Rohrverbindungen, Rissen und fehlenden Wandungsteilen;
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Nicht geeignet bei starken Lageabweichungen und Versätzen;
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Direkter Einsatz gegen drückendes Grundwasser möglich;
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Ab DN 150 teilweise ab DN 100 (Quick-Lock-Mini);
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Für sämtliche Rohrmaterialien.
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Die Setzgeräte sind selbstfahrend. Einsatz i. d. R. bei einseitiger Zugänglichkeit
möglich;
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Liegen Rohrwerkstoffe wie z. B. Beton und Steinzeug ohne zusätzliche Bewehrung vor,
muss der zu sanierende Abschnitt bis zu den beiden benachbarten Rohrverbindungen erweitert
werden;
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Beachtung einer sorgsamen Materialvermischung, um ein vollständiges Aushärten des
Materials sicherstellen zu können.
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Flexibler Einsatz für viele Schadensbilder möglich;
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Kein Einsatz von Kunstharz, daher auch in Trinkwassergewinnungsgebieten einsetzbar;
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Manschette kann nachjustiert und relativ einfach ersetzt werden.
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Lokale Querschnittsreduzierung von ca. 6 bis 10 mm;
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Keine Behebung der Schadensursache, z. B. von Bettungsdefiziten;
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Starres Gebilde, das z. B. bei wechselnden Geometrieverhältnissen, Versätzen an den
Rohrverbindungen oder Bruchstellen entlang der Manschettenachse ggf. kein vollständiges
Anliegen zulässt.
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Es ist ein Arbeitstakt von 10 Minuten pro Manschette erreichbar.
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VSB-Empfehlung Nr. 15 „Manschetten“ (vgl. Anh. A-6.1.2).
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Hindernisse beseitigen
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Reinigung
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Einbau der Manschette (Positionskriterien: Nennweite, Länge)
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Keine
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Auf die VSB-Empfehlung Nr. 0.6 „Risikobewertung Kanalsanierung“ wird verwiesen, hinsichtlich
der technikspezifisch bestehenden Ausführungsrisiken, die durch die Bauüberwachung
minimiert werden können;
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Sämtliche qualitätsrelevanten Arbeitsschritte (z. B. gemäß ZTV oder Verfahrenshandbuch
RAL-GZ für S16.1-Verfahren) müssen kontinuierlich überprüft werden.
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Insbesondere die Vorfräsarbeiten zur Klebeflächenvorbereitung sind kontinuierlich
zu überprüfen (z. B. anhand von Videoaufzeichnungen).
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Die Materialübergänge müssen unter Verwendung von überschüssigem Harz möglichst sauber
ausgebildet werden.
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Gemäß DIBt-Zulassung, ZTV bzw. Verfahrenshandbuch nach RAL-GZ 961 für S16.1-Verfahren.
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Gemäß DIBt-Zulassung, ZTV bzw. Verfahrenshandbuch nach RAL-GZ 961 für S16.1-Verfahren.
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Gemäß ZTV-Vorgaben bzw. Verfahrenshandbuch nach RAL-GZ 961 für S16.1-Verfahren.
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