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A-6.4.1.5 Reparatur durch partielle Erneuerung
 
Verfahren
a) Technisches Regelwerk
DWA-Arbeitsblatt [DWA-A 139]
b) Allgemeine Verfahrensbeschreibung
Bei der partiellen Erneuerung wird nach erfolgter Außerbetriebsnahme der defekte Rohrbereich abgetrennt, ein Rohrpassstück mit glatten Enden eingesetzt und die Rohrverbindung mittels Manschettendichtung hergestellt.
Bei der Auswahl des Ersatzrohrmaterials ist auf die Wiederherstellung des bisherigen Innendurchmessers zu achten. Bei Verwendung von Kunststoffrohren in Kanalbeständen mit z.B. mineralischen Materialien (z.B. B, STZ) ist dies nur mit speziellen Rohrprodukten erreichbar.
c) Beispiele für zugehörige Verfahren und Varianten
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Offene Bauweise (RAL-GZ 961: AK1 bis AK3)
Anwendungsbereich
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Bei Einstürzen und großen Undichtigkeiten als Sofortmaßnahme und schadhaften Abzweigen und Stutzen, wenn Innensanierungstechniken technisch oder wirtschaftlich nicht geeignet;
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Anpassung des Anschlussrohrwerkstoffs an Werkstoff des Hauptrohrs im Rahmen einer Neuanbindung an einen Rohrliner (z. B. mit Ringraumverfüllung);
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Bei allen Rohrwerkstoffen;
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Ab DN 100.
Technische Anforderungen und Randbedingungen
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Außerbetriebnahme der Leitung erforderlich;
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Offene Baugrube, insbesondere bei großen Tiefen;
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Ggf. Grundwasserabsenkung erforderlich;
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Neben- und Folgearbeiten wie z. B. Straßensperrung, Wiederherstellen der Fahrbahnoberfläche.
Vorteile
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Sichere Form der Schadensbehebung;
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Keine Querschnittsreduzierung (bei Auswahl des geeigneten Ersatzrohrprodukts);
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Verwendung von werksmäßig hergestellten Rohren und Bauteilen mit definierten Materialeigenschaften.
Nachteile
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Kostenintensiv;
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Hoher Aufwand bei Leitungen unter Bodenplatten;
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Ggf. unterschiedliches Setzungsverhalten von Altrohr und erneuertem Rohrabschnitt kann zu Versätzen führen;
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Verbau- und Verdichtungsarbeiten sind mit Erschütterungen verbunden, sofern nicht der Einsatz von zeitweise fließfähigen selbstverdichtenden Verfüllmaterialien (Flüssigboden) vorgesehen ist.
Rechtliche und ökologische Anforderungen
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Einflüsse auf benachbarte Bäume und Sträucher durch Eingriff in Wurzelraum und Grundwasserabsenkung sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren;
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Eingriffe in den Boden- und Wasserhaushalt sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren;
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Bei der Verwertung des Bodenaushubes ist das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) zu beachten. Vorzugsweise sollte der Einsatz von Flüssigboden unter Verwendung des Aushubmaterials vorgesehen werden;
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Für Grundwasserabsenkungen und -einleitungen ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Eine Grundwasserabsenkung kann unter bestimmten technischen Voraussetzungen (Flüssigboden als Verfüllbaustoff und spezielle Verlegetechnik) verzichtbar werden.
Bauzeit
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Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung
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bei Verwendung von Flüssigboden: Güte- und Prüfbestimmungen des RAL-GG 507 oder ggf. des BQF e.V.
Leistungsbeschreibung
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Bauüberwachung
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Sämtliche qualitätsrelevanten Arbeitsschritte (gemäß Verfahrenshandbuch RAL-GZ AK1 bis AK3) müssen kontinuierlich überprüft werden.
Qualitätsnachweise
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Gemäß ZTV-Vorgaben bzw. Verfahrenshandbuch nach RAL-GZ AK1 bis AK3.