Offene Bauweise (RAL-GZ 961: AK1 bis AK3)
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Bei Einstürzen und großen Undichtigkeiten als Sofortmaßnahme und schadhaften Abzweigen
und Stutzen, wenn Innensanierungstechniken technisch oder wirtschaftlich nicht geeignet;
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Anpassung des Anschlussrohrwerkstoffs an Werkstoff des Hauptrohrs im Rahmen einer
Neuanbindung an einen Rohrliner (z. B. mit Ringraumverfüllung);
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Bei allen Rohrwerkstoffen;
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Ab DN 100.
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Außerbetriebnahme der Leitung erforderlich;
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Offene Baugrube, insbesondere bei großen Tiefen;
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Ggf. Grundwasserabsenkung erforderlich;
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Neben- und Folgearbeiten wie z. B. Straßensperrung, Wiederherstellen der Fahrbahnoberfläche.
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Sichere Form der Schadensbehebung;
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Keine Querschnittsreduzierung (bei Auswahl des geeigneten Ersatzrohrprodukts);
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Verwendung von werksmäßig hergestellten Rohren und Bauteilen mit definierten Materialeigenschaften.
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Kostenintensiv;
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Hoher Aufwand bei Leitungen unter Bodenplatten;
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Ggf. unterschiedliches Setzungsverhalten von Altrohr und erneuertem Rohrabschnitt
kann zu Versätzen führen;
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Verbau- und Verdichtungsarbeiten sind mit Erschütterungen verbunden, sofern nicht
der Einsatz von zeitweise fließfähigen selbstverdichtenden Verfüllmaterialien (Flüssigboden)
vorgesehen ist.
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Einflüsse auf benachbarte Bäume und Sträucher durch Eingriff in Wurzelraum und Grundwasserabsenkung
sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren;
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Eingriffe in den Boden- und Wasserhaushalt sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren;
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Bei der Verwertung des Bodenaushubes ist das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
(KrW-/AbfG) zu beachten. Vorzugsweise sollte der Einsatz von Flüssigboden unter Verwendung
des Aushubmaterials vorgesehen werden;
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Für Grundwasserabsenkungen und -einleitungen ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Eine Grundwasserabsenkung kann unter bestimmten technischen Voraussetzungen (Flüssigboden
als Verfüllbaustoff und spezielle Verlegetechnik) verzichtbar werden.
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bei Verwendung von Flüssigboden: Güte- und Prüfbestimmungen des RAL-GG 507 oder ggf.
des BQF e.V.
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Sämtliche qualitätsrelevanten Arbeitsschritte (gemäß Verfahrenshandbuch RAL-GZ AK1
bis AK3) müssen kontinuierlich überprüft werden.
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Gemäß ZTV-Vorgaben bzw. Verfahrenshandbuch nach RAL-GZ AK1 bis AK3.
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