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Stemmen, Flexen, Feststoffstrahlen zur Aufbereitung der Schadstelle (Entfernung von
mechanisch und chemisch nicht intakter Altsubstanz);
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Säuberung der Kontaktflächen;
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Aufbau der Schadensbereiche durch Verspachtelung mit dem Materialersatz (ggf. mehrschichtig).
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Fugensanierung (RAL-GZ: S42.4).
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Bei undichten Bauteilverbindungen und Anschlusseinbindungen, Rissen und fehlenden
Wandungsteilen;
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Zur Neuverfugung von Mauerwerk;
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Zur punktuellen Wiederherstellung von Betonoberfläche und -deckung bei mechanischer
und chemischer Belastung;
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Zur Reparatur oder Reprofilierung als vorbereitende Maßnahme für ein ausgewähltes
Renovierungsverfahren;
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Ab LW 1000;
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Alle mineralischen Schachtwerkstoffe.
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Keine Abflusslenkung für Trockenwetterabfluss erforderlich, sofern Sanierungsstellen
deutlich oberhalb des Wasserspiegels liegen;
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Nicht bei Grundwasserinfiltration;
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Bei unter Druck eindringendem Grundwasser ist eine Vorabdichtung im Bereich der Schadstellen
erforderlich;
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EP-Harz: Beachtung einer sorgsamen Materialvermischung, um ein vollständiges Aushärten
des Materials sicherstellen zu können.
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Nur geringer Materialauftrag (ohne nennenswerte Querschnittsreduzierung);
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Die eingesetzten Sanierungsmaterialien weisen gegenüber dem Schachtwerkstoff i. d.
R. die besseren Materialeigenschaften auf;
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Kostengünstig.
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Keine Behebung der Schadensursache, z. B. von Bettungsdefiziten;
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Erforderliche Stemmarbeiten verursachen ggf. eine Destabilisierung der Schadensbereiche
(insbesondere bei Rissen und im Bereich von Anschlüssen);
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Neuverfugung von Mauerwerksschächten sehr aufwendig und ggf. unwirtschaftlich.
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Für die Epoxidharzmaterialien: Nachweis der hygienetechnischen Unbedenklichkeit mittels
Säulenversuch (einschließlich Reaktionsphase);
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Materialreste der Einzelkomponenten sind ordnungsgemäß zu entsorgen;
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Richtlinien zur Betonsanierung (z. B. DAfStb-Richtlinie „Deutscher Ausschuss für Stahlbeton
- Schutz und Instandhaltung von Betonbauteilen“): in Abwasserkanälen nur bedingt anwendbar.
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Die Aushärtungszeit von EP-Harz beträgt i. d. R. mehrere Stunden;
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Neuverfugung von Mauerwerksschächten in Abhängigkeit der Schachtgröße: 1 bis 2 Tage
je Schacht.
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VSB-Empfehlung Nr. 8 „Schachtsanierung“ (vgl. Anh. Fachtechnische Grundlagen A-6.1.2).
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Hindernisse beseitigen;
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Ggf. temporäre Vorabdichtung bei aktuell eindringendem Grundwasser;
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Reinigung.
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Schadensstellen vorbereiten (Stemmen, Flexen, Strahlen)
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Verspachtelung der vorbereiteten Sanierungsstelle
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Beseitigung überschüssigen Materials von Rohroberfläche bzw. aus Kanal
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Sämtliche qualitätsrelevanten Arbeitsschritte (z. B. gemäß ZTV oder Verfahrenshandbuch
RAL-GZ für S42.4-Verfahren) müssen kontinuierlich überprüft werden.
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Gemäß DIBt-Zulassung, ZTV bzw. Verfahrenshandbuch nach RAL-GZ 961 für S42.4-Verfahren.
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Gemäß DIBt-Zulassung, ZTV bzw. Verfahrenshandbuch nach RAL-GZ 961 für S42.4-Verfahren.
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Gemäß ZTV-Vorgaben bzw. Verfahrenshandbuch nach RAL-GZ 961 für S42.4-Verfahren.
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