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A-6.5.1.5 Reparatur durch partielle Erneuerung
 
Verfahren
a) Technisches Regelwerk
DWA-Arbeitsblatt [DWA-A 139]
b) Allgemeine Verfahrensbeschreibung
Bei der partiellen Erneuerung werden in Abhängigkeit der Einbautiefe defekte Schachtbereiche bzw. Bauwerksteile freigelegt, entfernt und ersetzt (z. B. Schachtringe) bzw. direkt von innen entfernt (z. B. Steigeisen, Schachtgerinne und -auftritte).
Das Auswechseln der vollständigen unteren Schachtzone hat i. d. R. eine Kompletterneuerung des Schachts zur Folge (vgl. Anh. A-6.5.3.1).
b) Beispiele für zugehörige Verfahren und Varianten
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Offene Bauweise (RAL-GZ 961: AK1 bis AK3).
Anwendungsbereich
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Regulierung Lage der Schachtabdeckung durch Unterfütterung des Rahmens mit Mörtel;
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Austausch des oberen Schachtrings;
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Austausch gebrochener Ausgleichsringe;
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Austausch schadhafter Schachtabdeckungen;
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Austausch defekter fest eingebauter Steighilfen;
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Erneuerung der Berme (z. B. mit Steinzeugklinker) und des Gerinnes (z. B. mit Steinzeughalbschalen).
Technische Anforderungen und Randbedingungen
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Offene Baugrube, insbesondere bei großer Einbautiefe;
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Ggf. Grundwasserabsenkung erforderlich;
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Neben- und Folgearbeiten wie z. B. Straßensperrung, Wiederherstellen der Fahrbahnoberfläche;
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Im Bereich demontierter Steighilfen ist die Schachtwandung glattwandig nachzuarbeiten. Es dürfen keine hervorstehenden, insbesondere scharfkantigen Reste in der Wandung verbleiben;
Vorteile
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Sichere Form der Schadensbehebung;
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Keine Querschnittsreduzierung;
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Verwendung von werksmäßig hergestellten Bauteilen mit definierten Materialeigenschaften.
Nachteile
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Kostenintensiv;
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Verbau- und Verdichtungsarbeiten sind mit Erschütterungen verbunden, sofern nicht der Einsatz von zeitweise fließfähigen selbstverdichtenden Verfüllmaterialien (Flüssigboden) vorgesehen ist.
Rechtliche und ökologische Anforderungen
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Einflüsse auf benachbarte Bäume und Sträucher durch Eingriff in Wurzelraum und Grundwasserabsenkung sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren;
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Eingriffe in den Boden- und Wasserhaushalt sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren;
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Bei der Verwertung des Bodenaushubes ist das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) zu beachten. Vorzugsweise sollte der Einsatz von Flüssigboden unter Verwendung des Aushubmaterials vorgesehen werden;
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Für Grundwasserabsenkungen und -einleitungen ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Eine Grundwasserabsenkung kann unter bestimmten technischen Voraussetzungen (Flüssigboden als Verfüllbaustoff und spezielle Verlegetechnik) verzichtbar werden.
Bauzeit
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Je Steigeisen ca. 15 Minuten;
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Austausch einer Schachtabdeckung einschließlich Höhennivellierung: ca. 4 h.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen zur Qualitätssicherung
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bei Verwendung von Flüssigboden: Güte- und Prüfbestimmungen des RAL-GG 507 oder ggf. des BQF e. V..
Leistungsbeschreibung
Vorarbeiten
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Rückbau defekter Einrichtungen
Hauptposition
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Bauteilersatz (Abdeckung, Auflagerringe, Schachtringe, Steigeinrichtungen usw.)
Nacharbeiten
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Oberflächenarbeiten
Bauüberwachung
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Sämtliche qualitätsrelevanten Arbeitsschritte (gemäß Verfahrenshandbuch RAL-GZ AK1 bis AK3) müssen kontinuierlich überprüft werden.
Qualitätsnachweise
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Gemäß ZTV-Vorgaben bzw. Verfahrenshandbuch nach RAL-GZ AK1 bis AK3.
Für die eingesetzten Materialien und Baustoffe
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Gemäß DIBt-Zulassung, ZTV bzw. Verfahrenshandbuch.
Für das Sanierungssystem
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Gemäß DIBt-Zulassung, ZTV bzw. Verfahrenshandbuch.
Für die Arbeitsabläufe
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Gemäß ZTV-Vorgaben bzw. Verfahrenshandbuch.